Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 2272

§ 2272 – Rücknahme aus amtlicher Verwahrung

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.

Kurz erklärt

  • Ein gemeinschaftliches Testament betrifft beide Ehegatten.
  • Nur beide Ehegatten können das Testament zurücknehmen.
  • Die Rücknahme muss von beiden gemeinsam erfolgen.
  • Einzelne Rücknahme durch nur einen Ehegatten ist nicht möglich.
  • Die Regelung ist im § 2256 festgelegt.