Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 2272
§ 2272 – Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Kurz erklärt
- Ein gemeinschaftliches Testament betrifft beide Ehegatten.
- Nur beide Ehegatten können das Testament zurücknehmen.
- Die Rücknahme muss von beiden gemeinsam erfolgen.
- Einzelne Rücknahme durch nur einen Ehegatten ist nicht möglich.
- Die Regelung ist im § 2256 festgelegt.