Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 91

§ 91 – Vertretbare Sachen

Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.

Kurz erklärt

  • Vertretbare Sachen sind bewegliche Dinge.
  • Sie können im Handel nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden.
  • Diese Sachen sind austauschbar.
  • Sie sind im rechtlichen Sinne definierbar.
  • Beispiele sind Waren wie Lebensmittel oder Rohstoffe.