Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 91
§ 91 – Vertretbare Sachen
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Kurz erklärt
- Vertretbare Sachen sind bewegliche Dinge.
- Sie können im Handel nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden.
- Diese Sachen sind austauschbar.
- Sie sind im rechtlichen Sinne definierbar.
- Beispiele sind Waren wie Lebensmittel oder Rohstoffe.