Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl First published: 18. August 1896
§ 1297

§ 1297 – Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens

(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

In short

  • A betrothal cannot be used to request a marriage.
  • Promising a penalty if the marriage does not happen is invalid.