Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 2251

§ 2251 – Nottestament auf See

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

Kurz erklärt

  • Personen auf einem deutschen Schiff während einer Seereise können ein Testament erstellen.
  • Das Testament kann durch mündliche Erklärung erfolgen.
  • Es müssen dabei drei Zeugen anwesend sein.
  • Die Regelung gilt außerhalb eines inländischen Hafens.
  • Die Vorschrift bezieht sich auf § 2250 Abs. 3.