Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 2251
§ 2251 – Nottestament auf See
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
Kurz erklärt
- Personen auf einem deutschen Schiff während einer Seereise können ein Testament erstellen.
- Das Testament kann durch mündliche Erklärung erfolgen.
- Es müssen dabei drei Zeugen anwesend sein.
- Die Regelung gilt außerhalb eines inländischen Hafens.
- Die Vorschrift bezieht sich auf § 2250 Abs. 3.