Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 2257
§ 2257 – Widerruf des Widerrufs
Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
Kurz erklärt
- Ein Testament kann widerrufen werden.
- Wenn der Widerruf eines Testaments widerrufen wird, gibt es Zweifel an der Wirksamkeit.
- In diesem Fall gilt die ursprüngliche Verfügung als weiterhin gültig.
- Es wird so behandelt, als ob der Widerruf nie stattgefunden hätte.
- Die ursprüngliche letztwillige Verfügung bleibt somit in Kraft.