Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 2084
§ 2084 – Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
Kurz erklärt
- Wenn eine letztwillige Verfügung (Testament) unterschiedlich interpretiert werden kann, gibt es mehrere mögliche Bedeutungen.
- Im Zweifelsfall wird die Auslegung bevorzugt, die dazu führt, dass die Verfügung wirksam wird.
- Das Ziel ist, den Willen des Verstorbenen zu erfüllen.
- Es wird eine positive Auslegung angestrebt, die den Erfolg der Verfügung sichert.
- Unsicherheiten in der Formulierung sollen zugunsten der Wirksamkeit geklärt werden.