Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 2084

§ 2084 – Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.

Kurz erklärt

  • Wenn eine letztwillige Verfügung (Testament) unterschiedlich interpretiert werden kann, gibt es mehrere mögliche Bedeutungen.
  • Im Zweifelsfall wird die Auslegung bevorzugt, die dazu führt, dass die Verfügung wirksam wird.
  • Das Ziel ist, den Willen des Verstorbenen zu erfüllen.
  • Es wird eine positive Auslegung angestrebt, die den Erfolg der Verfügung sichert.
  • Unsicherheiten in der Formulierung sollen zugunsten der Wirksamkeit geklärt werden.