Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 2141
§ 2141 – Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
Kurz erklärt
- Wenn im Fall der Nacherbfolge ein Nacherbe erwartet wird, gilt eine spezielle Regelung.
- Diese Regelung betrifft den Unterhaltsanspruch der Mutter.
- Die Vorschrift, die angewendet wird, ist § 1963.
- Der Unterhaltsanspruch wird also entsprechend dieser Vorschrift behandelt.
- Es geht um die finanziellen Ansprüche der Mutter in dieser Situation.