Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 2141

§ 2141 – Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.

Kurz erklärt

  • Wenn im Fall der Nacherbfolge ein Nacherbe erwartet wird, gilt eine spezielle Regelung.
  • Diese Regelung betrifft den Unterhaltsanspruch der Mutter.
  • Die Vorschrift, die angewendet wird, ist § 1963.
  • Der Unterhaltsanspruch wird also entsprechend dieser Vorschrift behandelt.
  • Es geht um die finanziellen Ansprüche der Mutter in dieser Situation.