Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 944
§ 944 – Erbschaftsbesitzer
Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.
Kurz erklärt
- Die Ersitzungszeit zählt für den Erben.
- Ein Erbschaftsbesitzer kann die Zeit, die er im Besitz war, nutzen.
- Diese Zeit wird dem Erben angerechnet.
- Der Erbe profitiert von der verstrichenen Ersitzungszeit.
- Es geht um den rechtlichen Besitz von Erbschaften.