Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 944

§ 944 – Erbschaftsbesitzer

Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.

Kurz erklärt

  • Die Ersitzungszeit zählt für den Erben.
  • Ein Erbschaftsbesitzer kann die Zeit, die er im Besitz war, nutzen.
  • Diese Zeit wird dem Erben angerechnet.
  • Der Erbe profitiert von der verstrichenen Ersitzungszeit.
  • Es geht um den rechtlichen Besitz von Erbschaften.