Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 480
§ 480 – Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
Kurz erklärt
- Die Regeln für den Kauf gelten auch für Tauschgeschäfte.
- Tausch bedeutet, dass zwei Parteien Waren oder Dienstleistungen austauschen.
- Die rechtlichen Bestimmungen sind ähnlich wie beim Kauf.
- Beide Parteien müssen sich über den Wert der getauschten Dinge einig sein.
- Es gibt keine speziellen Tauschregeln, die von den Kaufregeln abweichen.