Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 480

§ 480 – Tausch

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

Kurz erklärt

  • Die Regeln für den Kauf gelten auch für Tauschgeschäfte.
  • Tausch bedeutet, dass zwei Parteien Waren oder Dienstleistungen austauschen.
  • Die rechtlichen Bestimmungen sind ähnlich wie beim Kauf.
  • Beide Parteien müssen sich über den Wert der getauschten Dinge einig sein.
  • Es gibt keine speziellen Tauschregeln, die von den Kaufregeln abweichen.