§ 651i – Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten normal normal wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann. normal normal normal arabic Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft. (3) Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist, nach § 651k Absatz 1 Abhilfe verlangen, normal normal nach § 651k Absatz 2 selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, normal normal nach § 651k Absatz 3 Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen, normal normal nach § 651k Absatz 4 und 5 Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen, normal normal den Vertrag nach § 651l kündigen, normal normal die sich aus einer Minderung des Reisepreises (§ 651m) ergebenden Rechte geltend machen und normal normal nach § 651n Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Der Reiseveranstalter muss sicherstellen, dass die Pauschalreise ohne Mängel angeboten wird.
- Eine Pauschalreise ist mangelfrei, wenn sie die vereinbarte Qualität hat oder für den üblichen Nutzen geeignet ist.
- Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn Leistungen nicht oder verspätet erbracht werden.
- Bei Mängeln hat der Reisende verschiedene Rechte, wie z.B. Abhilfe verlangen oder den Vertrag kündigen.
- Der Reisende kann auch Schadensersatz oder eine Minderung des Reisepreises fordern.