Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 1631c
§ 1631c – Verbot der Sterilisation
Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.
Kurz erklärt
- Eltern dürfen nicht zustimmen, dass ihr Kind sterilisiert wird.
- Das Kind selbst kann auch nicht zustimmen, sterilisiert zu werden.
- Eine Einwilligung zur Sterilisation ist in diesem Fall nicht möglich.
- Die Regelung des § 1809 gilt hier nicht.
- Sterilisation des Kindes ist rechtlich nicht erlaubt.