Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 1631c

§ 1631c – Verbot der Sterilisation

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.

Kurz erklärt

  • Eltern dürfen nicht zustimmen, dass ihr Kind sterilisiert wird.
  • Das Kind selbst kann auch nicht zustimmen, sterilisiert zu werden.
  • Eine Einwilligung zur Sterilisation ist in diesem Fall nicht möglich.
  • Die Regelung des § 1809 gilt hier nicht.
  • Sterilisation des Kindes ist rechtlich nicht erlaubt.