§ 327m – Vertragsbeendigung und Schadensersatz
(1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wenn der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ausgeschlossen ist, normal normal der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht gemäß § 327l Absatz 1 erfüllt wurde, normal normal sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt, normal normal der Mangel derart schwerwiegend ist, dass die sofortige Vertragsbeendigung gerechtfertigt ist, normal normal der Unternehmer die gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat, oder normal normal es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäß nacherfüllen wird. normal normal normal arabic (2) Eine Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Dies gilt nicht für Verbraucherverträge im Sinne des § 327 Absatz 3. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6 kann der Verbraucher unter den Voraussetzungen des § 280 Absatz 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. § 281 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 sind entsprechend anzuwenden. Verlangt der Verbraucher Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Unternehmer zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 327o und 327p berechtigt. § 325 gilt entsprechend. (4) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen, wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne das mangelhafte digitale Produkt kein Interesse hat. Satz 1 ist nicht auf Paketverträge anzuwenden, bei denen der andere Bestandteil ein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes ist. (5) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags nach § 327a Absatz 2 vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des Mangels des digitalen Produkts sich die Sache nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet.
Kurz erklärt
- Verbraucher können den Vertrag über ein digitales Produkt beenden, wenn das Produkt mangelhaft ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Eine Vertragsbeendigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel als unerheblich angesehen wird, außer bei bestimmten Verbraucherverträgen.
- Verbraucher haben das Recht auf Schadensersatz, wenn sie den Vertrag aufgrund eines Mangels beenden.
- Bei einer Vertragsbeendigung können Verbraucher auch von anderen Bestandteilen eines Paketvertrags zurücktreten, wenn sie an diesen kein Interesse haben.
- Wenn das mangelhafte digitale Produkt die gewöhnliche Nutzung beeinträchtigt, können Verbraucher auch von anderen Vertragsbestandteilen zurücktreten.