Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 25
§ 25 – Verfassung
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
Kurz erklärt
- Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird durch die Satzung festgelegt.
- Die Satzung ist das grundlegende Dokument des Vereins.
- Es gibt bestimmte Vorschriften, auf denen die Satzung basieren kann.
- Die Satzung regelt die internen Abläufe und Strukturen des Vereins.
- Änderungen an der Satzung müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.