Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 25

§ 25 – Verfassung

Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.

Kurz erklärt

  • Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird durch die Satzung festgelegt.
  • Die Satzung ist das grundlegende Dokument des Vereins.
  • Es gibt bestimmte Vorschriften, auf denen die Satzung basieren kann.
  • Die Satzung regelt die internen Abläufe und Strukturen des Vereins.
  • Änderungen an der Satzung müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.