§ 580a – Kündigungsfristen
(1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig, wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages; normal normal wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends; normal normal wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke jedoch nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs. normal normal normal arabic (2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig. (3) Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen oder digitale Produkte ist die ordentliche Kündigung zulässig, wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages; normal normal wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll. normal normal normal arabic Die Vorschriften über die Beendigung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben unberührt. (4) Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 und 3 Nr. 2 sind auch anzuwenden, wenn ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
Kurz erklärt
- Bei Mietverhältnissen über Wohnungen oder Räume, die keine Geschäftsräume sind, kann die Kündigung je nach Mietdauer unterschiedlich erfolgen.
- Bei Tagesmieten kann täglich gekündigt werden, bei Wochenmieten spätestens am ersten Werktag der Woche und bei Monatsmieten bis zum dritten Werktag des Monats.
- Für gewerbliche unbebaute Grundstücke ist eine Kündigung nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.
- Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres erfolgen.
- Bei Mietverhältnissen über bewegliche Sachen oder digitale Produkte gelten ähnliche Kündigungsfristen, abhängig von der Mietdauer.