§ 502 – Vorfälligkeitsentschädigung
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. (2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder normal normal im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. normal normal normal arabic (3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten: 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, normal normal den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Der Darlehensgeber kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Darlehensnehmer vorzeitig zurückzahlt und Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet.
- Bei Verbraucherdarlehensverträgen gilt dies nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.
- Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn die Rückzahlung durch eine Versicherung erfolgt, die im Darlehensvertrag vereinbart wurde.
- Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist auch ausgeschlossen, wenn wichtige Vertragsinformationen unzureichend sind.
- Bei Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal 1% oder 0,5% des zurückgezahlten Betrags betragen, abhängig von der Zeit bis zur vereinbarten Rückzahlung.