Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 1987
§ 1987 – Vergütung des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
Kurz erklärt
- Der Nachlassverwalter ist eine Person, die den Nachlass verwaltet.
- Er hat das Recht, für seine Arbeit eine Vergütung zu verlangen.
- Die Vergütung muss angemessen sein.
- Die Vergütung bezieht sich auf die Amtsführung des Nachlassverwalters.
- Es gibt keine spezifische Höhe der Vergütung im Gesetz angegeben.