Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 570
§ 570 – Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.
Kurz erklärt
- Der Mieter kann die Rückgabe der Wohnung nicht verweigern.
- Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zurückzufordern.
- Der Mieter darf keine Ansprüche geltend machen, um die Rückgabe zu stoppen.
- Es gibt kein Recht des Mieters, die Rückgabe aufzuschieben.
- Der Rückgabeanspruch des Vermieters ist verbindlich.