Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 570

§ 570 – Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.

Kurz erklärt

  • Der Mieter kann die Rückgabe der Wohnung nicht verweigern.
  • Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zurückzufordern.
  • Der Mieter darf keine Ansprüche geltend machen, um die Rückgabe zu stoppen.
  • Es gibt kein Recht des Mieters, die Rückgabe aufzuschieben.
  • Der Rückgabeanspruch des Vermieters ist verbindlich.