Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 869

§ 869 – Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.

Kurz erklärt

  • Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind rechtliche Verfahren.
  • Es gibt ein spezielles Gesetz, das diese Verfahren regelt.
  • Diese Regelungen betreffen die Verwertung von Vermögen.
  • Die Verfahren können gegen den Willen des Eigentümers durchgeführt werden.
  • Ziel ist es, Gläubiger zu befriedigen.