Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 869
§ 869 – Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.
Kurz erklärt
- Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind rechtliche Verfahren.
- Es gibt ein spezielles Gesetz, das diese Verfahren regelt.
- Diese Regelungen betreffen die Verwertung von Vermögen.
- Die Verfahren können gegen den Willen des Eigentümers durchgeführt werden.
- Ziel ist es, Gläubiger zu befriedigen.