Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 546

§ 546 – Begriff der Rechtsverletzung

Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

Kurz erklärt

  • Ein Recht ist verletzt, wenn eine Regel nicht beachtet wird.
  • Eine Verletzung kann auch auftreten, wenn eine Regel falsch angewendet wird.
  • Es geht um die korrekte Anwendung von Rechtsnormen.
  • Die Verletzung des Rechts betrifft die Gültigkeit von Entscheidungen.
  • Es wird auf die Bedeutung der Einhaltung von Gesetzen hingewiesen.