Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 546
§ 546 – Begriff der Rechtsverletzung
Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
Kurz erklärt
- Ein Recht ist verletzt, wenn eine Regel nicht beachtet wird.
- Eine Verletzung kann auch auftreten, wenn eine Regel falsch angewendet wird.
- Es geht um die korrekte Anwendung von Rechtsnormen.
- Die Verletzung des Rechts betrifft die Gültigkeit von Entscheidungen.
- Es wird auf die Bedeutung der Einhaltung von Gesetzen hingewiesen.