§ 283a – Sicherungsanordnung
(1) Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, Sicherheit zu leisten hat, soweit die Klage auf diese Forderungen hohe Aussicht auf Erfolg hat und normal normal die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist. Hinsichtlich der abzuwägenden Interessen genügt deren Glaubhaftmachung. normal normal normal arabic Streiten die Parteien um das Recht des Klägers, die Geldforderung zu erhöhen, erfasst die Sicherungsanordnung den Erhöhungsbetrag nicht. Gegen die Entscheidung über die Sicherungsanordnung findet die sofortige Beschwerde statt. (2) Der Beklagte hat die Sicherheitsleistung binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist nachzuweisen. (3) Soweit der Kläger obsiegt, ist in einem Endurteil oder einer anderweitigen den Rechtsstreit beendenden Regelung auszusprechen, dass er berechtigt ist, sich aus der Sicherheit zu befriedigen. (4) Soweit dem Kläger nach dem Endurteil oder nach der anderweitigen Regelung ein Anspruch in Höhe der Sicherheitsleistung nicht zusteht, hat er den Schaden zu ersetzen, der dem Beklagten durch die Sicherheitsleistung entstanden ist. § 717 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Kurz erklärt
- Bei einer verbundenen Räumungs- und Zahlungsklage kann das Gericht auf Antrag des Klägers anordnen, dass der Beklagte Sicherheit für Geldforderungen leisten muss.
- Die Anordnung der Sicherheitsleistung erfolgt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und die Interessen beider Parteien abgewogen wurden.
- Der Beklagte muss die Sicherheitsleistung innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist nachweisen.
- Wenn der Kläger im Endurteil gewinnt, darf er sich aus der Sicherheitsleistung befriedigen.
- Sollte der Kläger keinen Anspruch auf die Sicherheitsleistung haben, muss er dem Beklagten den durch die Sicherheitsleistung entstandenen Schaden ersetzen.