Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 190

§ 190 – Einheitliche Zustellungsformulare

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.

Kurz erklärt

  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Erlaubnis, Regelungen zu erlassen.
  • Diese Regelungen sollen die Zustellung von Dokumenten einfacher und einheitlicher machen.
  • Die Einführung von Formularen ist Teil dieser Regelungen.
  • Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich, bevor die Regelungen in Kraft treten.
  • Ziel ist es, den Prozess der Zustellung zu verbessern.