§ 580 – Restitutionsklage
Die Restitutionsklage findet statt: wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat; normal normal wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war; normal normal wenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat; normal normal wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist; normal normal wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht hat; normal normal wenn das Urteil eines ordentlichen Gerichts, eines früheren Sondergerichts oder eines Verwaltungsgerichts, auf welches das Urteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist; normal normal wenn die Partei a) ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder normal normal b) eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde; normal normal normal arabic normal normal wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Eine Restitutionsklage kann eingereicht werden, wenn jemand durch falsche Eidesleistung das Urteil beeinflusst hat.
- Sie ist auch möglich, wenn eine entscheidende Urkunde gefälscht oder falsch erstellt wurde.
- Wenn ein Zeuge oder Sachverständiger gegen die Wahrheitspflicht verstoßen hat, kann ebenfalls eine Restitutionsklage erfolgen.
- Eine Klage kann auch eingereicht werden, wenn das Urteil durch eine Straftat eines Vertreters oder Richters erwirkt wurde.
- Zudem ist eine Restitutionsklage möglich, wenn ein höheres Gericht eine frühere Entscheidung aufgehoben hat oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung festgestellt hat.