Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 1087

§ 1087 – Zuständigkeit

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.

Kurz erklärt

  • Das Amtsgericht Wedding in Berlin ist zuständig für Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.
  • Es ist auch zuständig für die Überprüfung von Europäischen Zahlungsbefehlen.
  • Zudem ist das Gericht verantwortlich für die Vollstreckbarerklärung dieser Zahlungsbefehle.
  • Diese Regelung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006.
  • Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wedding ist ausschließlich.