Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 1087
§ 1087 – Zuständigkeit
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.
Kurz erklärt
- Das Amtsgericht Wedding in Berlin ist zuständig für Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.
- Es ist auch zuständig für die Überprüfung von Europäischen Zahlungsbefehlen.
- Zudem ist das Gericht verantwortlich für die Vollstreckbarerklärung dieser Zahlungsbefehle.
- Diese Regelung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006.
- Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wedding ist ausschließlich.