Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 1

§ 1 – Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

Kurz erklärt

  • Die sachliche Zuständigkeit regelt, welches Gericht für einen bestimmten Fall zuständig ist.
  • Diese Regelung erfolgt durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung.
  • Es gibt verschiedene Arten von Gerichten, die unterschiedliche Zuständigkeiten haben.
  • Die sachliche Zuständigkeit ist wichtig für die richtige Bearbeitung von Rechtsfällen.
  • Das Gesetz legt fest, welche Gerichtsbarkeit in bestimmten Angelegenheiten gilt.