Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 614
§ 614 – Rechtsmittel gegen Urteile des Commercial Courts
Gegen Urteile des Commercial Courts findet die Revision statt. Die Revision gegen Urteile im ersten Rechtszug bedarf keiner Zulassung.
Kurz erklärt
- Gegen Urteile des Handelsgerichts kann Revision eingelegt werden.
- Die Revision ist ein Rechtsmittel, um Entscheidungen zu überprüfen.
- Für Urteile im ersten Rechtszug ist keine Zulassung zur Revision erforderlich.
- Das bedeutet, dass man direkt Revision einlegen kann.
- Dies gilt speziell für Entscheidungen des Handelsgerichts.