Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 1
§ 1 – Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Kurz erklärt
- Die sachliche Zuständigkeit regelt, welches Gericht für einen bestimmten Fall zuständig ist.
- Diese Regelung erfolgt durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung.
- Es gibt verschiedene Arten von Gerichten, die unterschiedliche Zuständigkeiten haben.
- Die sachliche Zuständigkeit ist wichtig für die richtige Bearbeitung von Rechtsfällen.
- Das Gesetz legt fest, welche Gerichtsbarkeit in bestimmten Angelegenheiten gilt.