Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 338

§ 338 – Absolute Revisionsgründe

Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; war nach § 222a die Mitteilung der Besetzung vorgeschrieben, so kann die Revision auf die vorschriftswidrige Besetzung nur gestützt werden, wenn a) das Gericht in einer Besetzung entschieden hat, deren Vorschriftswidrigkeit nach § 222b Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 4 festgestellt worden ist, oder normal normal b) das Rechtsmittelgericht nicht nach § 222b Absatz 3 entschieden hat und aa) die Vorschriften über die Mitteilung verletzt worden sind, normal normal bb) der rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung übergangen oder zurückgewiesen worden ist oder normal normal cc) die Besetzung nach § 222b Absatz 1 Satz 1 nicht mindestens eine Woche geprüft werden konnte, obwohl ein Antrag nach § 222a Absatz 2 gestellt wurde; normal normal normal a-alpha normal normal normal alpha normal normal wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war; normal normal wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch entweder für begründet erklärt war oder mit Unrecht verworfen worden ist; normal normal wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hat; normal normal wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat; normal normal wenn das Urteil auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind; normal normal wenn das Urteil keine Entscheidungsgründe enthält oder diese nicht innerhalb des sich aus § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 ergebenden Zeitraums zu den Akten gebracht worden sind; normal normal wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Ein Urteil ist fehlerhaft, wenn das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt war.
  • Eine Revision kann nur bei bestimmten festgestellten Fehlern in der Besetzung des Gerichts eingelegt werden.
  • Fehlerhafte Besetzungen können unter anderem durch unzulässige Richter oder Schöffen, falsche Zuständigkeitsannahme oder Abwesenheit wichtiger Personen während der Verhandlung entstehen.
  • Das Urteil muss Entscheidungsgründe enthalten und diese rechtzeitig vorgelegt werden.
  • Die Verteidigung darf nicht unzulässig eingeschränkt werden, wenn es um wesentliche Punkte der Entscheidung geht.