Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 242

§ 242 – Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.

Kurz erklärt

  • Bei Unsicherheiten über die Zulässigkeit einer Frage ist das Gericht zuständig.
  • Das Gericht trifft die Entscheidung in allen Fällen.
  • Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.
  • Die Entscheidung des Gerichts ist verbindlich.
  • Die Klärung erfolgt durch das Gericht, nicht durch andere Instanzen.