Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 242
§ 242 – Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.
Kurz erklärt
- Bei Unsicherheiten über die Zulässigkeit einer Frage ist das Gericht zuständig.
- Das Gericht trifft die Entscheidung in allen Fällen.
- Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.
- Die Entscheidung des Gerichts ist verbindlich.
- Die Klärung erfolgt durch das Gericht, nicht durch andere Instanzen.