Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 1

§ 1 – Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

Kurz erklärt

  • Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird gesetzlich geregelt.
  • Das Gesetz über die Gerichtsverfassung legt fest, welche Gerichte für bestimmte Fälle zuständig sind.
  • Es definiert die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Gerichtstypen.
  • Die Regelungen sorgen für eine klare Zuordnung von Fällen zu den richtigen Gerichten.
  • Ziel ist es, eine einheitliche und gerechte Rechtsprechung zu gewährleisten.