Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 1
§ 1 – Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Kurz erklärt
- Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird gesetzlich geregelt.
- Das Gesetz über die Gerichtsverfassung legt fest, welche Gerichte für bestimmte Fälle zuständig sind.
- Es definiert die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Gerichtstypen.
- Die Regelungen sorgen für eine klare Zuordnung von Fällen zu den richtigen Gerichten.
- Ziel ist es, eine einheitliche und gerechte Rechtsprechung zu gewährleisten.