Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl Erstverkündet: 12. September 1950
§ 272

§ 272 – Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält den Ort und den Tag der Verhandlung; normal normal die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers; normal normal die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage; normal normal die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände; normal normal die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Das Protokoll dokumentiert den Ort und das Datum der Hauptverhandlung.
  • Es enthält die Namen der Richter, Schöffen, Staatsanwälte, Urkundsbeamten und Dolmetscher.
  • Die Straftat wird nach der Anklage bezeichnet.
  • Die Namen der Angeklagten, Verteidiger, Privatkläger und anderer Beteiligter werden aufgeführt.
  • Es wird vermerkt, ob die Verhandlung öffentlich ist oder ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.