Bund
BGBl: BGBl
Erstverkündet:
12. September 1950
§ 90
§ 90 – Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
Bei Öffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob es nach oder während der Geburt gelebt hat und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen ist, das Leben außerhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Kurz erklärt
- Bei der Obduktion eines neugeborenen Kindes wird untersucht, ob es lebend geboren wurde.
- Es wird geprüft, ob das Kind während oder nach der Geburt gelebt hat.
- Die Reife des Kindes wird bewertet.
- Es wird festgestellt, ob das Kind in der Lage war, außerhalb des Mutterleibs zu leben.
- Diese Untersuchungen sind wichtig für die rechtliche Bewertung des Falls.