Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
10. Mai 1897
§ 17
§ 17 – hgb
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Kurz erklärt
- Die Firma ist der Name eines Kaufmanns für seine Geschäfte.
- Der Kaufmann nutzt diesen Namen auch für seine Unterschrift.
- Der Kaufmann kann unter seiner Firma rechtliche Schritte einleiten.
- Er kann auch selbst verklagt werden.
- Die Firma dient als rechtliche Identität des Kaufmanns.