§ 537 – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Unterabschnitts ist ein Beförderer eine Person, die einen Vertrag über die Beförderung eines Fahrgasts über See (Personenbeförderungsvertrag) schließt; normal normal ein Fahrgast eine Person, die a) auf Grund eines Personenbeförderungsvertrags befördert wird oder normal normal b) mit Zustimmung des Beförderers ein Fahrzeug oder lebende Tiere, die auf Grund eines Seefrachtvertrags befördert werden, begleitet; normal normal normal alpha normal normal Gepäck jeder Gegenstand, der auf Grund eines Personenbeförderungsvertrags befördert wird, ausgenommen lebende Tiere; normal normal Kabinengepäck das Gepäck, das ein Fahrgast in seiner Kabine oder sonst in seinem Besitz hat, einschließlich des Gepäcks, das ein Fahrgast in oder auf seinem Fahrzeug hat; normal normal ein Schifffahrtsereignis ein Schiffbruch, ein Kentern, ein Zusammenstoß oder eine Strandung des Schiffes, eine Explosion oder ein Feuer im Schiff oder ein Mangel des Schiffes; normal normal ein Mangel des Schiffes eine Funktionsstörung, ein Versagen oder eine Nichteinhaltung von anwendbaren Sicherheitsvorschriften in Bezug auf einen Teil des Schiffes oder seiner Ausrüstung, wenn dieser Teil oder diese Ausrüstung verwendet wird a) für das Verlassen des Schiffes, die Evakuierung oder die Ein- und Ausschiffung der Fahrgäste, normal normal b) für den Schiffsantrieb, die Ruderanlage, die sichere Schiffsführung, das Festmachen, das Ankern, das Anlaufen oder Verlassen des Liege- oder Ankerplatzes oder die Lecksicherung nach Wassereinbruch oder normal normal c) für das Aussetzen von Rettungsmitteln. normal normal normal alpha normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Ein Beförderer ist eine Person, die einen Vertrag zur Beförderung von Fahrgästen über See abschließt.
- Ein Fahrgast ist jemand, der aufgrund eines Beförderungsvertrags transportiert wird oder mit Zustimmung des Beförderers Tiere oder Fahrzeuge begleitet.
- Gepäck umfasst alle Gegenstände, die im Rahmen eines Personenbeförderungsvertrags transportiert werden, ausgenommen lebende Tiere.
- Kabinengepäck ist das Gepäck, das ein Fahrgast in seiner Kabine oder in seinem Besitz hat, einschließlich Gepäck im Fahrzeug.
- Ein Schifffahrtsereignis umfasst Vorfälle wie Schiffbruch, Kentern, Zusammenstöße, Explosionen oder Feuer auf dem Schiff.