Anlage 2 – (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1)Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 3418 - 3420 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Gliederung auto Teil 1 Anwaltsgerichtliche Verfahren Abschnitt 1 Verfahren vor dem Anwaltsgericht Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz normal normal Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge normal normal normal arabic normal normal normal arabic Abschnitt 2 Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof Unterabschnitt 1 Berufung normal normal Unterabschnitt 2 Beschwerde normal normal Unterabschnitt 3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds normal normal normal arabic normal normal normal arabic Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Unterabschnitt 1 Revision normal normal Unterabschnitt 2 Beschwerde normal normal Unterabschnitt 3 Verfahren wegen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten oder Berufsausübungsgesellschaften normal normal normal arabic normal normal normal arabic Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör normal normal normal arabic normal normal normal arabic Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen Abschnitt 1 Erster Rechtszug Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtshof normal normal Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof normal normal normal arabic normal normal normal arabic Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung normal normal Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtshof normal normal Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof als Rechtsmittelgericht in der Hauptsache normal normal Unterabschnitt 3 Bundesgerichtshof normal normal normal arabic normal normal normal arabic Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör normal normal normal arabic normal normal normal arabic Teil 1 Anwaltsgerichtliche Verfahren auto justify col1 1 0.80* col2 2 7.00* justify col3 3 2.00* Nr. 1 center col1 1 middle Gebührentatbestand 1 center col2 1 middle Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 1110 bis 1112 1 center col3 0 1 bottom Vorbemerkung 1: 1 justify col1 0 col3 col1 0 top (1) Im anwaltsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme. 1 justify col1 0 col3 col1 0 top (2) Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, das Mitglied der Rechtsanwaltskammer damit zu belasten. 1 justify col1 0 col3 col1 0 top (3) Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben. Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben. 1 justify col1 0 col3 col1 0 top Abschnitt 1 Verfahren vor dem Anwaltsgericht 1 center col1 0 col3 col1 0 top Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: 1. einer Warnung, 2. eines Verweises, 3. einer Geldbuße 1 1 justify col2 1 0 top 240,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom 1 center col1 1 0 top Verfahren mit Urteil bei Verhängung eines Vertretungs- oder Beistandsverbots nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 4 BRAO 1 1 justify col2 1 0 top 360,00 EUR 1 center col3 1 0 bottom 1 center col1 1 0 top Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft oder Aberkennung der Rechtsdienstleistungsbefugnis 1 1 left col2 1 0 top 480,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 justify col2 1 0 top 160,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom Abschnitt 2 Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof 1 center col1 0 col3 col1 0 top Unterabschnitt 1 Berufung 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Berufungsverfahren mit Urteil 1 1 justify col2 1 0 top 1,5 1 center col3 0 0 bottom 1 center col1 1 0 top Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil 1 1 justify col2 1 0 top 0,5 1 center col3 0 0 bottom 1 justify col1 1 0 top Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. 1 justify col2 1 0 top 1 justify col3 0 0 bottom Unterabschnitt 2 Beschwerde 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Verfahren über Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: 1 justify col2 1 0 top 1 center col3 0 0 bottom 1 center 0 Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 justify 0 50,00 EUR 1 center 0 0 bottom 1 justify col1 1 0 top Von dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. 1 justify col2 1 0 top 1 center col3 0 0 bottom Unterabschnitt 3 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 justify col2 1 0 top 200,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom 1 center 0 1 justify 0 1 center 0 0 bottom Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof 1 center col1 0 col3 col1 0 top Unterabschnitt 1 Revision 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 1 1 justify col2 1 0 top 2,0 1 center col3 0 0 bottom 1 center col1 1 0 top Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 1 1 justify col2 1 0 top 1,0 1 center col3 0 0 bottom 1 justify col1 1 0 top Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. 1 justify col2 1 0 top 1 justify col3 0 0 bottom Unterabschnitt 2 Beschwerde 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 left col2 1 0 top 1,0 1 center col3 0 0 bottom 1 center col1 1 0 top Verfahren über sonstige Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 justify col2 1 0 top 50,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom 1 justify col1 1 0 top Von dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. 1 justify col2 1 0 top 1 justify col3 0 0 bottom Unterabschnitt 3 Verfahren wegen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten oder Berufsausübungsgesellschaften 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 0 top Anwaltsgerichtliches Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer Maßnahme 1 1 justify col2 1 0 top 1,5 1 center col3 0 0 bottom 1 center col1 1 0 top Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 163 Satz 2 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 justify col2 1 0 top 240,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom 1 center col1 1 0 top Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 i. V. m. § 163 Satz 2 BRAO: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 1 1 justify col2 1 0 top 240,00 EUR 1 center col3 0 0 bottom Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör 1 center col1 0 col3 col1 0 top 1 center col1 1 top Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen..... 1 1 justify col2 1 top 50,00 EUR 1 center col3 0 bottom top left 50 3 all 1 %yes; Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen auto center col1 1 0.80* col2 2 7.00* center col3 3 2.00* Nr. 1 center col1 1 middle Gebührentatbestand 1 center col2 1 middle Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG 1 center col3 1 bottom Abschnitt 1 Erster Rechtszug 1 center col1 col3 col1 Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtshof 1 center col1 col3 col1 1 col1 Verfahren im Allgemeinen 1 col2 4,0 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Klage a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, normal normal b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem das Urteil, der Gerichtsbescheid oder der Beschluss in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, normal normal c) im Fall des § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 93a Abs. 2 VwGO vor Ablauf der Erklärungsfrist nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, normal normal normal alpha normal normal Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil, normal normal gerichtlichen Vergleich oder normal normal Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, normal normal normal arabic 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile, ein Gerichtsbescheid oder Beschluss in der Hauptsache vorausgegangen ist: Die Gebühr 2110 ermäßigt sich auf 1 justify col2 2,0 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. 1 col2 1 col3 bottom Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof 1 center col1 col3 col1 1 col1 Verfahren im Allgemeinen 1 col2 5,0 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Klage a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, normal normal b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem das Urteil oder der Gerichtsbescheid der Geschäftsstelle übermittelt wird, normal normal c) im Fall des § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 93a Abs. 2 VwGO vor Ablauf der Erklärungsfrist nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, normal normal normal alpha normal normal Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil, normal normal gerichtlichen Vergleich oder normal normal Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, normal normal normal arabic 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile, ein Gerichtsbescheid oder Beschluss in der Hauptsache vorausgegangen ist: Die Gebühr 2120 ermäßigt sich auf 1 justify col2 3,0 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. 1 col2 1 col3 bottom Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung 1 col1 col3 col1 1 col1 Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird 1 col2 1,0 1 col3 bottom 1 col1 Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird 1 col2 0,5 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 Verfahren im Allgemeinen 1 col2 5,0 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 2202 ermäßigt sich auf 1 col2 1,0 1 col3 bottom 1 col1 Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. 1 justify col2 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 2203 erfüllt ist, durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, normal normal b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem das Urteil oder der Beschluss in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder normal normal c) im Fall des § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 93a Abs. 2 VwGO vor Ablauf der Erklärungsfrist nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, normal normal normal alpha normal normal normal arabic Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil, normal normal gerichtlichen Vergleich oder normal normal Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, normal normal normal arabic 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile oder ein Beschluss in der Hauptsache vorausgegangen ist: Die Gebühr 2202 ermäßigt sich auf 1 col2 3,0 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. 1 col2 1 col3 bottom Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz 1 center col1 col3 col1 Vorbemerkung 2.3: (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für einstweilige Anordnungen und für Verfahren nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 80 Abs. 5 und § 80a Abs. 3 VwGO. (2) Im Verfahren über den Antrag auf Erlass und im Verfahren über den Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Anordnung werden die Gebühren jeweils gesondert erhoben. Mehrere Verfahren nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 80 Abs. 5 und 7 und § 80a Abs. 3 VwGO gelten innerhalb eines Rechtszugs als ein Verfahren. 1 justify col1 col3 col1 Unterabschnitt 1 Anwaltsgerichtshof 1 center col1 col3 col1 1 col1 Verfahren im Allgemeinen 1 col2 2,0 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, normal normal b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem der Beschluss der Geschäftsstelle übermittelt wird, normal normal normal alpha normal normal gerichtlichen Vergleich oder normal normal Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, normal normal normal arabic 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 es sei denn, dass bereits ein Beschluss über den Antrag vorausgegangen ist: Die Gebühr 2310 ermäßigt sich auf 1 col2 0,75 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. 1 col2 1 col3 bottom Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof als Rechtsmittelgericht in der Hauptsache 1 center col1 col3 col1 1 col1 Verfahren im Allgemeinen 1 col2 1,5 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, normal normal b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem der Beschluss der Geschäftsstelle übermittelt wird, normal normal normal alpha normal normal gerichtlichen Vergleich oder normal normal Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, normal normal normal arabic 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 es sei denn, dass bereits ein Beschluss über den Antrag vorausgegangen ist: Die Gebühr 2320 ermäßigt sich auf 1 col2 0,5 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. 1 col2 1 col3 bottom Unterabschnitt 3 Bundesgerichtshof 1 center col1 col3 col1 Vorbemerkung 2.3.3: Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten, wenn der Bundesgerichtshof auch in der Hauptsache erstinstanzlich zuständig ist. 1 justify col1 col3 col1 1 col1 Verfahren im Allgemeinen 1 col2 2,5 1 col3 bottom 1 col1 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, normal normal b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem der Beschluss der Geschäftsstelle übermittelt wird, normal normal normal alpha normal normal gerichtlichen Vergleich oder normal normal Erledigungserklärungen nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, normal normal normal arabic 1 col2 1 col3 bottom 1 col1 es sei denn, dass bereits ein Beschluss über den Antrag vorausgegangen ist: Die Gebühr 2330 ermäßigt sich auf 1 col2 1,0 1 col3 bottom 1 col1 Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. 1 col2 1 col3 bottom Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör 1 center col1 col3 col1 1 col1 Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen 1 col2 50,00 EUR 1 col3 bottom top left 50 3 1 0 all 1 gebühren %yes;
Kurz erklärt
- Das anwaltsgerichtliche Verfahren umfasst verschiedene Abschnitte, darunter Verfahren vor dem Anwaltsgericht, Anwaltsgerichtshof und Bundesgerichtshof.
- Gerichtsgebühren werden basierend auf der rechtskräftig verhängten Maßnahme festgelegt, mit möglichen Ermäßigungen bei teilweiser Zurückweisung von Rechtsmitteln.
- Für verschiedene Maßnahmen wie Warnungen, Verweise oder Geldbußen sind spezifische Gebühren festgelegt, die variieren können.
- Verfahren über Beschwerden und Anträge auf gerichtliche Entscheidungen haben ebenfalls festgelegte Gebühren, die bei Zurückweisungen anfallen.
- Es gibt Regelungen für vorläufigen Rechtsschutz und die Erhebung von Gebühren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen.