Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 01. August 1959
§ 147

§ 147 – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.

Kurz erklärt

  • Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Staatsanwaltschaft.
  • Er handelt in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.
  • Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft werden von ihm wahrgenommen.
  • Der Bundesgerichtshof ist ein oberstes Gericht in Deutschland.
  • Der Generalbundesanwalt hat eine wichtige Rolle im Justizsystem.