Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
01. August 1959
§ 147
§ 147 – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
Kurz erklärt
- Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Staatsanwaltschaft.
- Er handelt in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.
- Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft werden von ihm wahrgenommen.
- Der Bundesgerichtshof ist ein oberstes Gericht in Deutschland.
- Der Generalbundesanwalt hat eine wichtige Rolle im Justizsystem.