Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 15. Mai 1871
§ 184h

§ 184h – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes sind sexuelle Handlungen normal nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, normal normal sexuelle Handlungen vor einer anderen Person normal nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Sexuelle Handlungen müssen von erheblicher Bedeutung für das geschützte Rechtsgut sein.
  • Normale sexuelle Handlungen beziehen sich auf solche, die vor einer anderen Person stattfinden.
  • Die andere Person muss den Vorgang wahrnehmen.
  • Es wird zwischen normalen und nicht normalen sexuellen Handlungen unterschieden.
  • Der Kontext der Handlung ist entscheidend für die Bewertung ihrer Normalität.