#398 – bgbeg
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und Fernwärme sowie die Entsorgung von Abwasser einschließlich von Rahmenregelungen über die Entgelte ausgewogen gestalten und hierbei unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen die Bestimmungen der Verträge einheitlich festsetzen, normal normal Regelungen über den Vertragsschluss, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge treffen sowie normal normal die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegen. normal normal normal arabic Satz 1 gilt entsprechend für Bedingungen öffentlich-rechtlich gestalteter Ver- und Entsorgungsverhältnisse mit Ausnahme der Regelung des Verwaltungsverfahrens.
Kurz erklärt
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Regelungen für Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Abwasserentsorgung erlassen.
- Diese Regelungen müssen die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen.
- Es werden einheitliche Bestimmungen für Verträge in diesen Bereichen festgelegt.
- Die Regelungen betreffen den Vertragsschluss, den Inhalt und die Beendigung der Verträge.
- Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden ebenfalls definiert.