Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 52
§ 52 – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Auf vor dem 31. März 2020 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige Internationale Privatrecht anwendbar.
Kurz erklärt
- Für Vorgänge, die vor dem 31. März 2020 abgeschlossen wurden, gilt das alte Internationale Privatrecht.
- Das alte Recht bleibt für diese Vorgänge weiterhin gültig.
- Es gibt keine Änderungen für diese abgeschlossenen Vorgänge.
- Die Regelungen des alten Rechts werden weiterhin angewendet.
- Dies betrifft alle relevanten rechtlichen Aspekte bis zu diesem Datum.