Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
#25 – bgbeg
Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.
Kurz erklärt
- Betretungsverbote beziehen sich auf den Zugang zur Ehewohnung.
- Näherungsverbote regeln, wie nah jemand an der Ehewohnung sein darf.
- Kontaktverbote verbieten den Kontakt zu Personen in der Ehewohnung.
- Diese Verbote gelten für Wohnungen, die in Deutschland liegen.
- Die deutschen Gesetze sind für diese Verbote maßgeblich.