Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896

#25 – bgbeg

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.

Kurz erklärt

  • Betretungsverbote beziehen sich auf den Zugang zur Ehewohnung.
  • Näherungsverbote regeln, wie nah jemand an der Ehewohnung sein darf.
  • Kontaktverbote verbieten den Kontakt zu Personen in der Ehewohnung.
  • Diese Verbote gelten für Wohnungen, die in Deutschland liegen.
  • Die deutschen Gesetze sind für diese Verbote maßgeblich.