#410 – bgbeg
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, normal normal darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, normal normal darüber, wie er mit den nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, normal normal über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und normal normal über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Der Unternehmer muss den Kunden über die technischen Schritte zum Vertragsschluss informieren.
- Es muss klargestellt werden, ob der Vertragstext gespeichert wird und ob der Kunde darauf zugreifen kann.
- Der Unternehmer muss erklären, wie der Kunde Eingabefehler vor der Vertragserklärung erkennen und korrigieren kann.
- Informationen über die verfügbaren Sprachen für den Vertragsschluss müssen bereitgestellt werden.
- Der Unternehmer muss über relevante Verhaltenskodizes und den elektronischen Zugang zu diesen Regelwerken informieren.