§ 1 – Informationspflichten
Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss den Verbraucher informieren zum Ranking der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte, die dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage auf dem Online-Marktplatz präsentiert werden, allgemein über a) die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings und normal normal b) die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern, normal normal normal alpha normal normal falls dem Verbraucher auf dem Online-Marktplatz das Ergebnis eines Vergleichs von Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten präsentiert wird, über die Anbieter, die bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden, normal normal gegebenenfalls darüber, dass es sich bei ihm und dem Anbieter der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte um verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes handelt, normal normal darüber, ob es sich bei dem Anbieter der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte nach dessen eigener Erklärung gegenüber dem Betreiber des Online-Marktplatzes um einen Unternehmer handelt, normal normal falls es sich bei dem Anbieter der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte nach dessen eigener Erklärung gegenüber dem Betreiber des Online-Marktplatzes nicht um einen Unternehmer handelt, darüber, dass die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge auf den Vertrag nicht anzuwenden sind, normal normal gegebenenfalls darüber, in welchem Umfang der Anbieter der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte sich des Betreibers des Online-Marktplatzes bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Verbraucher bedient, und darüber, dass dem Verbraucher hierdurch keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Betreiber des Online-Marktplatzes entstehen, und normal normal falls ein Anbieter eine Eintrittsberechtigung für eine Veranstaltung weiterverkaufen will, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Veranstalter nach Angaben des Anbieters einen Preis für den Erwerb dieser Eintrittsberechtigung festgelegt hat. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbraucher über die Kriterien informieren, die das Ranking von Produkten und Dienstleistungen bestimmen.
- Es muss erklärt werden, wie die Hauptkriterien im Vergleich zu anderen Kriterien gewichtet werden.
- Wenn ein Vergleich von Angeboten präsentiert wird, müssen die einbezogenen Anbieter genannt werden.
- Betreiber müssen angeben, ob sie oder die Anbieter verbundene Unternehmen sind und ob die Anbieter als Unternehmer gelten.
- Verbraucher müssen darüber informiert werden, dass sie keine vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Betreiber haben, wenn der Anbieter bestimmte Verpflichtungen erfüllt.