§ 15 – Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
Nach Ausführung des Zahlungsvorgangs unterrichtet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesen hinsichtlich der von ihm erbrachten Zahlungsdienste unverzüglich über die dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und gegebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie jede weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angabe, normal den Zahlungsbetrag in der Währung, in der er dem Zahlungsempfänger zur Verfügung steht, normal die Höhe aller vom Zahlungsempfänger für den Zahlungsvorgang zu entrichtenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung, normal gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war, und normal das Wertstellungsdatum der Gutschrift. normal arabic
Kurz erklärt
- Der Zahlungsdienstleister informiert den Zahlungsempfänger nach der Zahlung sofort über die Kennung des Zahlungsvorgangs.
- Diese Kennung hilft dem Zahlungsempfänger, den Zahlungsvorgang und den Zahler zu identifizieren.
- Der Zahlungsdienstleister teilt auch den Zahlungsbetrag in der entsprechenden Währung mit.
- Es werden alle Entgelte, die der Zahlungsempfänger für den Vorgang zahlen muss, sowie deren Aufschlüsselung angegeben.
- Zusätzlich wird der Wechselkurs und das Wertstellungsdatum der Gutschrift mitgeteilt.