Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 7

§ 7 – Weitere Angaben im Vertrag

(1) Der Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag muss folgende klar und verständlich formulierte weitere Angaben enthalten, soweit sie für den Vertrag bedeutsam sind: einen Hinweis, dass der Darlehensnehmer Notarkosten zu tragen hat, normal normal die vom Darlehensgeber verlangten Sicherheiten und Versicherungen, im Fall von entgeltlichen Finanzierungshilfen insbesondere einen Eigentumsvorbehalt, normal normal die Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung, soweit der Darlehensgeber beabsichtigt, diesen Anspruch geltend zu machen, falls der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, normal normal den Zugang des Darlehensnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang. normal normal normal arabic (2) Der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss folgende klar und verständlich formulierte weitere Angaben enthalten, soweit sie für den Vertrag bedeutsam sind: die Voraussetzungen und die Berechnungsmethode für den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung, soweit der Darlehensgeber beabsichtigt, diesen Anspruch geltend zu machen, falls der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, und die sich aus § 493 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Pflichten, normal normal bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag in Fremdwährung auch die sich aus den §§ 503 und 493 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte des Darlehensnehmers. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Der Verbraucherdarlehensvertrag muss klare Informationen über Notarkosten und Sicherheiten enthalten.
  • Bei entgeltlichen Finanzierungshilfen ist ein Hinweis auf einen Eigentumsvorbehalt erforderlich.
  • Die Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigungen muss angegeben werden, wenn der Darlehensgeber diese geltend machen möchte.
  • Der Vertrag muss den Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren erläutern.
  • Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen sind spezifische Pflichten und Rechte in Bezug auf Vorfälligkeitsentschädigungen und Fremdwährungen zu beachten.