Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
#30 – bgbeg
Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kurz erklärt
- Das Verhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern wird durch das Recht eines bestimmten Staates geregelt.
- Dieser Staat ist der, in dem das Kind normalerweise lebt.
- Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist entscheidend für die rechtlichen Bestimmungen.
- Die Regelung betrifft alle rechtlichen Aspekte zwischen Kind und Eltern.
- Es spielt keine Rolle, wo die Eltern wohnen; das Aufenthaltsland des Kindes ist maßgeblich.