Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896

#30 – bgbeg

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kurz erklärt

  • Das Verhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern wird durch das Recht eines bestimmten Staates geregelt.
  • Dieser Staat ist der, in dem das Kind normalerweise lebt.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist entscheidend für die rechtlichen Bestimmungen.
  • Die Regelung betrifft alle rechtlichen Aspekte zwischen Kind und Eltern.
  • Es spielt keine Rolle, wo die Eltern wohnen; das Aufenthaltsland des Kindes ist maßgeblich.