Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 5

§ 5 – Gestaltung des Vertrags

Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.

Kurz erklärt

  • Der Pauschalreisevertrag muss klar und verständlich formuliert sein.
  • Er sollte in einfacher Sprache geschrieben werden.
  • Wenn der Vertrag schriftlich ist, muss er gut lesbar sein.
  • Die Verständlichkeit ist wichtig für die Kunden.
  • Der Vertrag darf keine komplizierten Formulierungen enthalten.