Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
§ 5
§ 5 – Gestaltung des Vertrags
Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.
Kurz erklärt
- Der Pauschalreisevertrag muss klar und verständlich formuliert sein.
- Er sollte in einfacher Sprache geschrieben werden.
- Wenn der Vertrag schriftlich ist, muss er gut lesbar sein.
- Die Verständlichkeit ist wichtig für die Kunden.
- Der Vertrag darf keine komplizierten Formulierungen enthalten.