Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896
§ 45

§ 45 – Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 17. Juli 2017

(1) Auf Schuldverhältnisse, die die Ausführung von Zahlungsvorgängen zum Gegenstand haben und ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind, sind nur das Bürgerliche Gesetzbuch und Artikel 248 in der ab dem 13. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Auf Schuldverhältnisse, die die Ausführung von Zahlungsvorgängen zum Gegenstand haben und vor dem 13. Januar 2018 entstanden sind, sind das Bürgerliche Gesetzbuch und Artikel 248 in der bis zum 13. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden, soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist. (3) Wenn bei einem Schuldverhältnis im Sinne von Absatz 2 erst ab dem 13. Januar 2018 mit der Abwicklung eines Zahlungsvorgangs begonnen worden ist, sind auf diesen Zahlungsvorgang nur das Bürgerliche Gesetzbuch und Artikel 248 in der ab dem 13. Januar 2018 geltenden Fassung anzuwenden. (4) § 675f Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 13. Januar 2018 geltenden Fassung ist ab diesem Tag auch auf Schuldverhältnisse im Sinne von Absatz 2 anzuwenden. (5) § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind.

Kurz erklärt

  • Für Zahlungsvorgänge, die ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch in der aktuellen Fassung.
  • Für Zahlungsvorgänge, die vor dem 13. Januar 2018 entstanden sind, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch in der alten Fassung, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen in den Absätzen 3 und 4.
  • Wenn ein Zahlungsvorgang aus einem vor dem 13. Januar 2018 entstandenen Schuldverhältnis erst nach diesem Datum abgewickelt wird, gilt die aktuelle Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  • Eine bestimmte Regelung (§ 675f Absatz 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt ab dem 13. Januar 2018 auch für ältere Schuldverhältnisse.
  • § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt für alle Schuldverhältnisse, die ab dem 13. Januar 2018 entstanden sind.