Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896

#65 – bgbeg

Soweit in dem Gerichtsverfassungsgesetz, der Zivilprozeßordnung, der Strafprozeßordnung, der Insolvenzordnung und in dem Anfechtungsgesetz an die Verwandtschaft oder die Schwägerschaft rechtliche Folgen geknüpft sind, finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Lebenspartnerschaftsgesetzes über Verwandtschaft oder Schwägerschaft Anwendung.

Kurz erklärt

  • In bestimmten Gesetzen sind rechtliche Folgen an Verwandtschaft oder Schwägerschaft gebunden.
  • Diese Gesetze umfassen das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Insolvenzordnung und das Anfechtungsgesetz.
  • Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder des Lebenspartnerschaftsgesetzes gelten für Verwandtschaft und Schwägerschaft.
  • Die Vorschriften des BGB oder Lebenspartnerschaftsgesetzes sind also maßgeblich für die rechtlichen Folgen.
  • Dies betrifft alle relevanten rechtlichen Situationen, die in den genannten Gesetzen geregelt sind.