Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
18. August 1896
#305 – bgbeg
Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.
Kurz erklärt
- Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Einführungsgesetz gelten für das Gebiet, das im Artikel 3 des Einigungsvertrages genannt ist.
- Sie treten am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in Kraft.
- Es gibt Übergangsvorschriften, die beachtet werden müssen.
- Der Beitritt bezieht sich auf die Wiedervereinigung Deutschlands.
- Die Regelungen sind spezifisch für das genannte Gebiet im Einigungsvertrag.