Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 18. August 1896

#305 – bgbeg

Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.

Kurz erklärt

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Einführungsgesetz gelten für das Gebiet, das im Artikel 3 des Einigungsvertrages genannt ist.
  • Sie treten am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in Kraft.
  • Es gibt Übergangsvorschriften, die beachtet werden müssen.
  • Der Beitritt bezieht sich auf die Wiedervereinigung Deutschlands.
  • Die Regelungen sind spezifisch für das genannte Gebiet im Einigungsvertrag.