Anlage 18 – (zu Artikel 252 Absatz 1 Satz 1)Muster für den Sicherungsschein
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2121; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle justify col1 30* (gegebenenfalls einsetzen Sicherungsscheinnummer) 1 col1 Sicherungsschein für 1 Pauschalreisen 1 center col1 gemäß 2 § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1 center col1 für 1 .................................................. 1 center col1 (einsetzen: Namen des Reisenden, die Wörter „den umseitig bezeichneten Reisenden“ oder die Buchungsnummer) 3 1 col1 (gegebenenfalls einsetzen: Geltungsdauer des Sicherungsscheins) 4 1 col1 Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz 5 gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. 1 col1 Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungsansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht. 6 1 col1 Bei Rückfragen wenden Sie sich an: (mindestens einsetzen: Namen, Anschrift und Telefonnummer der anzusprechenden Stelle; falls diese nicht für die Schadensabwicklung zuständig ist, auch Namen, Anschrift und Telefonnummer der dafür zuständigen Stelle). 1 col1 (einsetzen: Namen, ladungsfähige Anschrift des Absicherers) 1 col1 Absicherer 1 col1 top left 50 1 0 all 1 0 %yes; Gestaltungshinweise: 1 Hier ist bei einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen (§ 651w des Bürgerlichen Gesetzbuchs) anstelle des nachfolgenden Wortes „Pauschalreisen“ Folgendes einzufügen: „verbundene Reiseleistungen“. normal normal 2 Hier ist bei einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen (§ 651w des Bürgerlichen Gesetzbuchs) anstelle der nachfolgenden Angabe „§ 651r“ Folgendes einzufügen: „den §§ 651r und 651w“. normal normal 3 Diese Angaben können entfallen. In diesem Fall ist folgender Satz einzufügen: „Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.“ normal normal 4 Falls der Sicherungsschein befristet ist, muss die Frist mindestens den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zur Beendigung der Reise umfassen. normal normal 5 Hier ist einzufügen: a) wenn ein Pauschalreisevertrag vorliegt: entweder die Wörter „des umseitig bezeichneten Reiseveranstalters“ oder „der“/„des“ und sodann Firma/Name und Anschrift des Reiseveranstalters. normal normal b) wenn eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen (§ 651w des Bürgerlichen Gesetzbuchs) vorliegt: „der“/„des“ und sodann Firma/Name und Anschrift des Vermittlers verbundener Reiseleistungen. normal normal normal alpha normal normal 6 Diese Angabe entfällt, wenn a) die Absicherung durch den Reisesicherungsfonds erfolgt, normal normal b) der Reiseveranstalter oder Vermittler verbundener Reiseleistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Umsatz nach § 1 Nummer 2 des Reisesicherungsfondsgesetzes von mindestens 3 Millionen Euro erzielt hat oder normal normal c) ein Versicherer oder Kreditinstitut in allen anderen Fällen keine Beschränkung der Einstandspflicht nach § 651r Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbart. normal normal normal alpha normal normal normal 6 arabic
Kurz erklärt
- Der Sicherungsschein schützt Reisende im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters.
- Der Anspruch auf Leistungen beträgt maximal 1 Million Euro pro Insolvenzfall.
- Wenn die Summe nicht ausreicht, werden die Ansprüche der Reisenden anteilig gekürzt.
- Der Sicherungsschein muss bestimmte Angaben wie Namen des Reisenden und Geltungsdauer enthalten.
- Bei Fragen sind Kontaktdaten des Absicherers anzugeben.