Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
05. Oktober 1994
§ 337
§ 337 – Arbeitsverhältnis
Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf ein Arbeitsverhältnis unterliegen dem Recht, das nach der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6) für das Arbeitsverhältnis maßgebend ist.
Kurz erklärt
- Die Insolvenz hat Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse.
- Diese Auswirkungen richten sich nach dem europäischen Recht.
- Das relevante Recht ist in der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 geregelt.
- Diese Verordnung betrifft vertragliche Schuldverhältnisse.
- Die Bestimmungen gelten für Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz.